Hallo Zusammen,
letztes Jahr habe ich mir eine Trude des Jahrgangs 93 zugelegt. Ich will sie für eine TÜV Abnahme vorbereiten, komme aber an einer Stelle nicht weiter.
Ich kann sie bei eingelegten Gang starten, ohne die Kupplung zu ziehen, selbst wenn sie auf dem Seitenständer steht. Die Trude verfügt lediglich über einen selbst einklappenden Seitenständer ohne Seitenständerschalter.
Wenn sie also auf ihren Ständer steht, ausversehen der 1. Gang eingelegt ist und ich nicht die Kupplung ziehe, will sie starten und will nach vorne bocken, sie geht nicht aus. Ist das so erlaubt?
Der Ständer ist so legitim, da er selbst einklappt. Von daher geht es mir lediglich um das starten.
Beim Auto ist es ja auch mög...
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